Presseerklärung der "Swiss Internet User Group" SIUG
ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
Internet, 30. Januar 2002
E-Mail-Massenwerbung darf nicht unbelegbare "absolute 100%ige Sicherheit" versprechen
Die Schweizer Lauterkeitskommission [2] hat einem in Zürich ansaessigen Versandhändler nahegelegt, seine aggressive Werbeaktion mit nicht belegten Aussagen wie "Weltneuheit" und "absolut 100.0% sicher!" zu stoppen [1]. Dieser versandte bisher fast wöchentlich hunderttausende unverlangte Werbe-E-Mails ("Spam") an Schweizer, deutsche und französische E-Mail-Adressaten. Der von der unerwünschten E-Mail-Werbung ("Spam") ebenfalls betroffene Internet-Serviceprovider Init Seven AG [3] hat mit einer Beschwerde vor der Lauterkeitskommission Unterstützung erhalten.
Der Versandhändler bewarb mit seinen aggressiven Massen-E-Mails seine meist massiv überteuerte Produktepalette, bestehend unter anderem aus Digitalkameras, GPS-Navigationssysteme, Nachtsichtgeräte, PC Zubehör und Software (Enzyklopädien, Anti-Virus Software). Wie ein Entscheid [1] der Schweizer Lauterkeitskommission [2] nahelegt, muss die Seriosität des Angebotes zumindest bezweifelt werden. Der von den penetranten und ständig eintreffenden "Spams" (unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails) betroffene Internet-Serviceprovider Init Seven AG machte die Probe aufs Exempel und führte Beschwerde bei der Schweizer Lauterkeitskommission, die den beschwerten Werbetreibenden umgehend dazu aufforderte, seine grossspurigen Aussagen zu belegen. Der E-Marketing Unternehmer konnte vor der Lauterkeitskommission den Beweis nicht antreten, dass sein USB-Verschlüsselungsgerät den von ihm behaupteten "absolut 100.0%"- Sicherheitsstandard erfüllt, noch konnte er belegen, dass er wirklich der erste und einzige sei, bei dem das angeblich revolutionäre, dafür aber auch teure Produkt in der Schweiz erhältlich sei.
Die SIUG begrüsst den Entscheid der Lauterkeitskommission. Durch den Entscheid wird festgehalten, dass auch im Medium E-Mail nicht mit unhaltbaren Behauptungen Werbung getrieben werden darf.
Schon im letzten November bezeichnete die Schweizer Lauterkeitskommission "spamming" (unverlangtes Zusenden von Werbe-E-Mails) als aggressive und somit unlautere Werbemethode [4]. Da die meisten per "Spam" (unverlangt zusgesandtes E-Mail) beworbenen Angebote meist überteuert oder von minderwertiger oder zumindest zweifelhafter Qualität sind, ist generell davon abzuraten, darauf einzugehen, nicht selten sind zudem solche Angebote sogar illegal [5].
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