Pressemitteilung der Swiss Internet User Group (SIUG)
Internet, 24. Februar 2001
Die Swiss Internet User Group (SIUG, http://www.siug.ch/) kritisiert die Art und Weise, wie die Schweizer Landesgruppe der IFPI (International Federation of Producers of Phonograms and Videograms) zur Zeit gegen angeblich illegale Sounddateien auf Webseiten vorgeht.
Letzte Woche versandte die IFPI Briefe an Betreiber von Webseiten wegen angeblich illegaler Musikdteien. Die unzimperlichen Methoden der IFPI, vertreten durch den Zürcher Rechtsanwalt Dr. Peter Vosseler, sind bereits bekannt und dokumentiert (siehe [1]). Zusätzlich ist nun offensichtlich, dass die IFPI bei der Durchsuchung von Webinhalten die notwendige Sorgfalt missen lässt. Bei den von der IFPI auf der Webseite http://www.astrum.ch/mp3/ gefundenen "MP3-Dateien" handelt es sich lediglich um Textdateien, die das Wort "*aetsch*" enthalten.
In dem Schreiben der IFPI, das Matthias Leisi, Betreiber der inkriminierten Webseite und Mitglied der SIUG, erhielt, ist die Rede davon, dass das überspielen von urheberrechtlich geschützten Musikstücken in das MP3-Format für den privaten Gebrauch sowie das Verweisen auf Seiten mit MP3-Dateien mittels Links ohne das Einverständnis der Rechteinhaber prinzipiell rechtswidrig sei.
Diese Auffassung der IFPI ist der Meinung der SIUG nach grundlegend falsch. "MP3", genauer "MPEG-1 Layer 3", ist ein rein technisches Format zum Speichern und Abspielen von Audiodaten. Eine Verletzung von Rechten kann also nicht schon dann vorliegen, nur wenn es sich um eine Datei mit der Endung ".mp3" handelt.
Die IFPI ist in diesem Fall einer Satire aufgesessen und hat unwillentlich ein Beispiel dafür geliefert, dass grossflächige Such- und Filtersysteme nicht funktionieren, oder wenn doch, dann unter Inkaufnahme einer erheblichen Fehlerkennungsrate. Im Lichte der unter anderem von der IFPI geforderten Systeme zur Filterung des gesamten Internetverkehrs zur angeblichen Verhinderung von "illegalen MP3-Dateien" ist somit ein erheblicher negativer Effekt auf Bereiche wie Meinungsäusserungsfreiheit und E-Commerce zu erwarten.
Die Inhalte auf der von der IFPI in diesem Fall durchsuchten Webseite waren seit fast einem Jahr in unveränderter Form zugänglich und absolut statisch. Wenn die Systeme der IFPI bereits an statischen Inhalten scheitern, ist anzunehmen, dass diese erst recht bei der Filterung des gesamten Datenverkehrs im Internet in Echtzeit versagen werden.
Dass Filter im Internet nicht funktionieren, haben die Datenschutzexperten Kris und Marit Köhntopp und Martin Seeger bereits 1997 dargelegt (siehe [2]), in dem insbesondere auf die "Nebenwirkungen wirksamer Sperren" hingewiesen wurde. Eine Demonstration dieser Nebenwirkungen ist in der Netzgeschichte unter dem Namen "Köhntoppsche Idiotenfalle" bekannt geworden (siehe [3]).
Im mehr oder minder freien Datenfluss des Internets und den darauf aufbauenden Dienste müssen neue Formen der Durchsetzung von Urheber- und Verwertungsrechten gefunden werden. Der traditionelle Schutz durch Bindung an ein physisches Medium hat an Bedeutung verloren, und die Rechteinhaber sind zu Recht über den Verlust über die Distributionskanäle besorgt. Die SIUG kritisiert jedoch das grossflächige und undifferenzierte Vorgehen der Phonoindustrie zur Durchsetzung der Rechte ihrer Mitglieder. Die SIUG ist überzeugt, dass die Rechteinhaber neue Formen der Distribution, Abrechnung und Rechteverwertung finden müssen, um langfristig erfolgreich sein zu können.
Die SIUG ist ein Verein, bestehend aus InternetbenutzerInnen, ZugangsanbieterInnen und InhaltsgestalterInnen, der sich für einen verantwortungsvollen und konstruktiven Umgang mit dem neuen Medium Internet einsetzt. Das Ziel des Vereins ist es, das Niveau aller mit dem Internet verbundenen Dienste möglichst hoch zu halten und es dem Wohle der Menschen dienen zu lassen.
E-Mail: info@siug.ch
Homepage: http://www.siug.ch/
Kontaktperson: Matthias Leisi: 079 356 39 33, matthias@astrum.ch