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Dein Name


Schweizerische Bundespolizei
Taubenstrasse 16
3003 Bern


Betrifft: Sperrung von Internetseiten durch die Bundespolizei

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit grosser Besorgnis habe ich von Ihrer Aufforderung an die Schweizer Internet-Provider Kenntnis genommen, gewisse Internet-Seiten mit rechtsextremen Inhalten zu sperren. Zweifellos ist rassistische Propaganda ein Verbrechen, dass es mit aller Härte zu bekämpfen gilt. Der von Ihnen gewählte Weg ist jedoch falsch.

Sie wollen die Internet-Provider für die von ihnen transportierten Daten verantwortlich machen, sofern sie von derem Inhalt Kenntnis haben. Sie übersehen dabei, dass dies technisch gar nicht möglich ist. Ein Filter auf Protokoll-Ebene ist erstens nicht verfügbar und wäre zweitens viel zu langsam. Es bleibt nur eine Sperrung der betreffenden IP-Adressen. Damit werden jedoch auch unbeteiligte und unschuldige Anbieter gesperrt, wie dies im Falle der Firma "Webcom" bereits geschehen ist. Dies ist schlichtweg nicht akzeptabel. Dazu kommt, dass die Umgehung der von Ihnen geforderten Filter sehr einfach ist, zum Beispiel durch einen "Umweg" über einen ausländischen Provider oder einfach, indem das Material auf einen anderen Server übertragen wird, ein Vorgang, der nur wenige Minuten benötigt. Die illegalen Inhalte werden somit nach wie vor verfügbar sein, gestraft werden Unschuldige wie die legitimen Kunden von Webcom, die gesperrt sind, ohne ein Verbrechen begangen zu haben.

Es erscheint mir zumindest fragwürdig, wie Sie das sogenannte 156er-Urteil auf die Internet-Provider übertragen wollen. Im Gegensatz zu den 156er-Kunden der (damaligen) Telecom PTT sind die von Ihnen anvisierten Anbieter rechtsextremer Propaganda keine Kunden der Internet-Provider, die Sie zur Verantwortung ziehen wollen. Wenn man Ihr Vorgehen gegen die Internet-Provider auf das Telefonwesen überträgt, so müssten Sie die Telefonanbieter (Swisscom, Sunrise, Diax usw.) auffordern, den Zugriff auf Telefonnummern im Ausland, von denen aus vermutlich rechtsextreme Propaganda vertrieben wird, zu sperren. Ebenso müssten Sie den Postboten bestrafen, der ein Paket eines Verlages, der verbotene Publikationen verlegt, austrägt. Es ist jedermann klar, dass ein solches Vorgehen gegen Telefon- und Postanbieter unsinnig wäre. Genauso unsinnig ist Ihr Vorgehen gegen die Internet-Provider.

Schlussendlich finde ich es bedenklich, wenn die Bundespolizei die Sperrung von Inhalten fordert und mit Strafverfolgung droht, ohne dass die betreffenden Inhalte von einem Gericht rechtsgültig als illegal deklariert wurden. Es ist mir bewusst, dass die von Ihnen genannten Seiten in einem Prozess höchstwahrscheinlich als illegal angesehen würden. Trotzdem erscheint es mir gefährlich, wenn eine Polizeistelle Inhalte zensurieren darf, ohne dass eine richterliche Ueberprüfung stattfindet. Rechtsextreme Propaganda ist verboten und zu bekämpfen. Der Weg dazu ist jedoch die konseqünte Verfolgung von Anbietern solcher Propaganda sowie fortwährende Aufklärung über ihre Gefahr. Die Verfolgung von Internet-Providern ist jedoch unsinnig und bringt ausserdem nichts, da die Sperren problemlos umgangen werden können und schlussendlich unschuldige Anbieter (wie die Webcom-Kunden) am meisten betroffen sind. Ich fordere Sie deshalb dringend auf, Ihre diesbezügliches Vorgehen zu überdenken.

Mit freundlichen Grüssen,

Dein Name


Kopien an:
- EJPD, Bundesrat Arnold Koller
- c't
- NZZ
- Tagblatt der Stadt Zürich
- Tages-Anzeiger
- SonntagsZeitung
- WoZ

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