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Sollen Links auf Links strafbar sein?

Worum geht es?

Gegen ETH Professor Thomas M. Stricker ist ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der Grund: Auf seiner persönlichen Webseite befindet sich ein nur innerhalb der ETH zugänglicher Link, der auf eine Seite verweist, die gegen den Rassenhass aufruft. Auf dieser Seite wiederum gibt es Verweise zu rassistischen Webseiten. Macht sich jetzt der Professor strafbar im Sinne des Antirassismusgesetzes (Art. 261bis StGB)

Im Zuge einer ETH-internen Diskussion über die WWW-Richtlinien der ETH hat Herr Prof. Stricker zusammen mit einem Team von Doktoren, Assistenten und Studenten Vorschläge zur Verbesserung dieser Richtlinien ausgearbeitet. Unter anderem kritisierten sie, dass Links auf problematische Webseiten verboten seien. Man müsse zwischen Links/Verweisen und Inhalt unterscheiden. "Das generelle Verbieten von Verweisen auf Web-Seiten bestimmten Inhalts käme zudem einem Verbot des Zitats in einer Bibliographie gleich. Es wäre höchst bedauerlich [...], wenn die ETH fortan konsequenterweise auch das Zitat von bekannten Werken mit rassistischem Inhalt in allen an der ETH publizierten wissenschaftlichen Arbeiten verbieten würde, z.B. Adolf Hitlers "Mein Kampf" in einer am D-HUWI eingereichten Dissertation."

Als Beispiel dieses unsinnigen Verbotes führte Prof. Stricker auf seiner Privaten Web-Seite einen nur innerhalb der ETH zugänglichen Link zu einer Seite von stop-the-hate.org auf, einer Organisation, die gegen den Rassenhass aufruft. Auf dieser Seite wiederum gibt es Verweise auf fremdenfeidliche Webseiten. Wir fügen hier vollständigkeitshalber den Link auf diese Seite an. Eine nochmalige Betonung, dass wir uns von den von dort aus zugänglichen Seiten ganz klar distanzieren, sollte eigentlich nicht nötig sein.

Macht sich jetzt Herr Stricker wegen diesem indirekten Verweis strafbar? Wir finden "NEIN". Es kann nicht angehen, dass Verweise auf andere Seiten verboten sind. So wäre schon z.B. ein Verweis auf eine Internet-Suchmaschine strafbar! Genauere Angaben zu unserer Position finden Sie in unserer Pressemitteilung.

Leider hat die ETH Zürich die Aussage von Herrn Stricker und die Konsequenzen für ein Institut der Forschung und er Lehre nicht verstanden, und fällt ihrem Professor in den Rücken. In einer Presseerklärung hat die Schulleitung ein Disziplinarverfahren angekündigt.

Einige Quellen zu diesem Thema

Hier ein paar Links, damit sie sich ein eigenes Bild machen können.

Medienberichte

Wie dieser Fall in den Medien behandelt wird, ist z.T. sehr bedenklich. Aus einer Untersuchung der Bezirksanwältin wurde innerhalb eines Tages schon ein fertig verurteilter Rassist an der ETH. Schade.

Hier finden Sie verschiedene Verweise auf Zeitungsartikel und auf Organisationen, die sich mit den oben angesprochenen Problemen auseinandersetzen.


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Zuletzt aktualisiert: Wednesday, 01.10.2003 23:06